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Die Priesterbruderschaft St. Pius X. ist eine "Priestervereinigung ... [mehr]
presseerklärung des generaloberen
Mit dem Motu proprio Summorum Pontificum hat Papst Benedikt XVI. die tridentinische Messe wieder in ihre Rechte eingesetzt, wobei er in aller Deutlichkeit herausstellt, daß das vom hl. Pius V. promulgierte Römische Meßbuch nie abgeschafft worden ist. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. freut sich zu sehen, daß die Kirche so ihre liturgische Tradition wiederfindet, indem sie den Priestern und Gläubigen, die bisher davon ausgeschlossen waren, die Möglichkeit des freien Zugangs zum Schatz der überlieferten hl. Messe zur Verherrlichung Gottes, zum Wohl der Kirche selbst und zum Heil der Seelen gewährt. Für diese große geistige Wohltat drückt die Priesterbruderschaft St. Pius X. dem Obersten Hirten ihre innige Dankbarkeit aus.
Der Brief, der das Motu proprio begleitet, verhehlt indessen nicht die Schwierigkeiten, die noch bestehen. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. äußert den Wunsch, daß das günstige Klima, das durch die neuen Verfügungen des Hl. Stuhles geschaffen worden ist, – nach der Rücknahme des Dekretes der Exkommunikation, das immer noch gegen ihre Bischöfe erlassen ist – erlaube, mit mehr Gelassenheit die umstrittenen Punkte in der Lehre der Kirche anzugehen.
Lex orandi, lex credendi – das Gesetz der Liturgie ist das Gesetz des Glaubens. In der Treue zum Geist unseres Gründers, Mgr. Marcel Lefebvre, ist das Anhangen der Priesterbruderschaft St. Pius X. an die überlieferte Liturgie untrennbar mit dem Glauben verbunden, der „immer, überall und von allen“ geglaubt worden ist.
Menzingen, am 7. Juli 2007
+ Bernard Fellay
Brief des Generaloberen an die Gläubigen
Liebe Gläubige,
das Motu proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 setzt die tridentinische Messe wieder in ihre Rechte ein. Es wird darin klar zum Ausdruck gebracht, daß sie nie abgeschafft gewesen ist. So ist also die Treue zu dieser Messe, in deren Namen viele Priester und Laien seit annähernd 40 Jahren verfolgt und sogar bestraft worden sind, nie ein Ungehorsam gewesen. Es ist nur gerecht, heute Mgr. Marcel Lefebvre zu danken, uns in dieser Treue zur Messe aller Zeiten im Namen des wahren Gehorsams gegen jeden Machtmißbrauch erhalten zu haben. Es besteht auch kein Zweifel, daß diese Anerkennung des Rechtes der überlieferten Messe die Frucht überaus zahlreicher Rosenkränze ist, die während unseres Rosenkranzkreuzzuges im letzten Herbst Unserer Lieben Frau dargebracht worden sind. Jetzt geht es darum, ihr unsere Dankbarkeit zu bezeugen.
Über die Wiedereinsetzung der Messe des hl. Pius V. in ihre Rechte hinaus ist es wichtig, die konkreten Maßnahmen zu untersuchen, die das Motu proprio zum Ausdruck bringt, sowie die Rechtfertigung, die Benedikt XVI. in seinem Begleitbrief dafür gibt:
Die praktischen Verfügungen, die der Papst getroffen hat, räumen der überlieferten Liturgie – nicht nur der Messe, sondern auch den Sakramenten – von Rechts wegen (de iure) die Möglichkeit ein, ganz normal zelebriert zu werden. Es ist dies ein übergroßes geistiges Gut für die ganze Kirche, besonders für diejenigen Priester und Gläubigen, die bisher durch eine ungerechte bischöfliche Autorität gelähmt gewesen sind. Es wird in den kommenden Monaten zu beobachten sein, wie diese Maßnahmen de facto durch die Bischöfe und Priester in den Pfarreien angewandt werden. Wir werden deshalb nicht umsonst fortfahren, für den Papst zu beten, daß er fest bleibe nach dem mutigen Akt, den er gesetzt hat.
Der Begleitbrief des Motu proprio stellt die Gründe des Papstes heraus. Die Behauptung des Bestehens eines einzigen Ritus unter zwei Formen – gewöhnlich und außergewöhnlich –, dem Recht nach gleichgestellt und vor allem das Verwerfen der ausschließlichen Feier der überlieferten Liturgie können zweifellos als Ausdruck eines politischen Willens interpretiert werden, die jegliche Freigabe der tridentinischen Messe offen ablehnenden Bischofskonferenzen nicht zu brüskieren. Aber man kann darin auch den Ausdruck der „Reform der Reform“ sehen, die der Papst wünscht, wonach die Messe des hl. Pius V. und jene Pauls VI. sich gegenseitig befruchten sollen, wie er selbst in diesem Brief sagt.
Auf jeden Fall herrscht bei Benedikt XVI. ein bestimmtes Verlangen, das Zweite Vatikanum und die Messe, die aus ihm hervorgegangen ist, aufs neue in die Kontinuität zur zweitausendjährigen Tradition zu stellen. Das Leugnen eines Bruchs, den das letzte Konzil verursacht hat – wie es schon in der Ansprache an die Kurie am 22. Dezember 2005 zum Ausdruck kam –, zeigt überdeutlich, wie sehr die Auseinandersetzung zwischen Rom und der Priesterbruderschaft St. Pius X. wesentlich auf dem Gebiet der Lehre stattfindet. Darum muß der unleugbare Fortschritt in der Frage der Liturgie, wie er durch das Motu proprio zustande gekommen ist – nach Rücknahme des Dekretes der Exkommunikation – durch theologische Diskussionen erweitert werden.
Die Bezugnahme auf Mgr. Lefebvre und die
Priesterbruderschaft St. Pius X., die im Begleitbrief enthalten ist, wie auch
die Anerkennung des Zeugnisses, das die junge Generation ablegt, die die Flamme
der Tradition weiterträgt, zeigen überdeutlich, daß unsere Beharrlichkeit in der
Verteidigung der lex orandi Beachtung gefunden hat. Darum müssen wir mit
derselben Festigkeit – mit der Hilfe Gottes – den Kampf für die lex credendi,
den Kampf für den Glauben fortsetzen.
Menzingen, am 7. Juli 2007
+ Bernard Fellay