III. Kapitel

DIE SEELSORGERLICHEN PROBLEME,
DIE DER ÖKUMENISMUS MIT SICH BRINGT


 

31. Außer der Tatsache, daß er sich auf heterodoxe Thesen stützt, ist der Ökumenismus Johannes Pauls II. schädlich für die Seelen, insofern er den katholischen Glauben relativiert, der für das Heil unabdingbar ist, und insofern er von der katholischen Kirche, der einzigen Arche des Heiles, wegführt. Die katholische Kirche handelt nicht mehr als Leuchtturm der Wahrheit, der die Herzen erleuchtet und den Irrtum zerstreut, sondern sie taucht die Menschheit in den Nebel der religiösen Gleichgültigkeit ein und bald in die Finsternis der „schweigenden Apostasie”102.

Der Ökumenismus zeugt den Relativismus des Glaubens

 

Er relativiert die Risse, die durch die Häretiker verursacht worden sind

32. Der ökumenische Dialog verhüllt die Sünde gegen den Glauben, welche der Häretiker begeht – und diese ist der formelle Grund seines Bruches –, um die Sünde gegen die Liebe, die willkürlich sowohl dem Häretiker als auch dem Sohn der Kirche angedichtet wird, in den Vordergrund zu rücken. Er führt schließlich dazu, die Sünde gegen den Glauben, die die Häresie darstellt, ganz zu leugnen. So behauptet Johannes Paul II. bezüglich der monophysitischen Häresie, „daß die ... erfolgten Spaltungen größtenteils auf Mißverständnisse zurückzuführen waren”103, und er fügt hinzu: „Angesichts von Lehrformeln, die von jenen in der Gemeinschaft, der man angehört, üblichen abweichen, gilt es zunächst natürlich zu klären, ob die Worte nicht einen identischen Inhalt meinen”104 . Solche Behauptungen mißbilligen in gleicher Weise das unfehlbare Lehramt, das diese Häresien verurteilt hat.

 

Er behauptet, daß der Glaube der Kirche durch die „Reichtümer” der anderen vervollkommnet werden könne

33. Selbst wenn das II. Vatikanische Konzil das Wesen dieser Bereicherung, die der Dialog mit sich bringen soll, (allerdings in sehr zurückhaltenden Aus­drücken) präzisiert – „eine bessere Kenntnis der Lehre und des Lebens jeder von beiden Gemeinschaften und eine gerechtere Würdigung derselben”105 –, so entstellt die ökumenische Praxis Johannes Pauls II. diese Behauptung, um daraus eine Bereicherung im Glauben zu machen. Die Kirche gibt eine partielle Betrachtungsweise auf, um die Wirklichkeit in ihrer Fülle zu erfassen: „Die Polemiken und intoleranten Streitigkeiten haben das, was tatsächlich bei der Ergründung ein und derselben Wirklichkeit, aber eben aus zwei verschiedenen Blickwinkeln, das Ergebnis zweier Sichtweisen war, zu unvereinbaren Aussagen gemacht. Heute gilt es, die Formel zu finden, die es dadurch, daß sie die Wirklichkeit in ihrer Ganzheit einfängt, erlaubt, über partielle Lesarten hinauszugehen und falsche Interpretationen auszumerzen.”106 Auf diese Weise macht „der Austausch von Gaben zwischen den Kirchen in ihrer gegenseitigen Ergänzung ... die Gemeinschaft fruchtbar”107. Solche Behauptungen sind häretisch, wenn sie voraussetzen, daß die Kirche nicht endgültig und in der Fülle die Hüterin des Schatzes der Wahrheit ist. Darum hat das Lehramt vor der falschen Aufwertung der angeblichen Reichtümer des anderen gewarnt: „Man kann ihnen freilich sagen, daß ihnen durch ihre Rückkehr zur Kirche jenes Gut, das ihnen durch Gottes Gnade bis dahin zuteil geworden, in keiner Weise verloren gehe, sondern durch die Rückkehr nur noch vervollkommnet und vollendet werde. Immerhin wird man vermeiden, davon so zu reden, daß in ihnen die Meinung entsteht, sie würden der Kirche mit der Rückkehr zu ihr etwas Wesentliches bringen, dessen sie bis dahin entbehrte.”108

 

Er relativiert die Zustimmung zu gewissen Glaubensvorlagen

34. Die vorausgesetzte „,Hierarchie´der Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre“109 wird durch die Glaubenskongregation theologisch gewiß richtig dargestellt: „Diese Hierarchie aber macht deutlich, daß sich einige von den Dog­men auf andere als die grundlegenderen stützen und von ebendiesen erhellt werden. Alle Dogmen aber sind, da sie ja geoffenbart wurden, mit demselben göttlichen Glauben zu glauben.”110 Indes befreit sich die ökumenische Praxis Johannes Pauls II. von dieser authentischen Interpretation. Zum Beispiel unterstreicht er, da er sich an die evangelische „Kirche” wendet, was „von Bedeutung ist”: „Sie wissen, daß Jahrzehnte meines Lebens von Erfahrungen mit den Herausforderungen des Christentums durch Atheismus und Unglauben geprägt worden sind. Umso deutlicher steht mir vor Augen, was unser ge­meinsames Bekenntnis zu Jesus Christus, seinem Wort und Werk in dieser Welt bedeutet ... Jesus Christus ist unser aller Heil ... Kraft des Heiligen Geistes werden wir seine Geschwister, wahrhaft und wesentlich Kinder Gottes ... Daß wir dieses miteinander glauben und bekennen, ist bei der Besinnung auf die Con­fessio Augustana und in zahlreichen Kontakten neu bewußt geworden.”111 Leo XIII. kannte nur Verachtung und Verurteilung für diesen Typ ökumenischer Praxis, die ihren Höhepunkt in der Erklärung über die Rechtfertigung findet: „Sie behaupten nämlich, es sei geeignet, den Willen der Abweichenden anzulocken, wenn bestimmte Lehrkapitel gleichsam leichteren Gewichts übergangen oder so gemildert würden, daß sie nicht <mehr> denselben Sinn behalten, den die Kirche beständig festgehalten hat. In welch verwerflichem Bestre­ben dies ... aber ausgedacht wurde, bedarf keiner langen Rede;”112

 

Er fordert eine „ständige Reform” der Glaubensformeln

35. Die völlige Freiheit, die sich die ökumenische Praxis mit den dogmatischen Formeln herausnimmt, wurde schon angeführt. Es bleibt noch, die Wichtigkeit dieses Vorgehens im ökumenischen Prozeß aufzuzeigen: „Die Gemeinschaft, die in einer dauernden, im Lichte der apostolischen Überlieferung durchgeführten Reform wächst, ist in der gegenwärtigen Situation des christlichen Volkes zweifellos einer der kennzeichnenden und wichtigsten Züge des Ökumenismus. ... Das Ökumenismusdekret ... nennt ... die Art der Lehrverkündi­gung unter den Elementen der dauernden Reform.“113 Ein solches Verfahren wurde durch Pius XII. verurteilt: „Gewisse Leute [gehen] darauf aus, den Lehrgehalt der Dogmen möglichst abzuschwächen; sie möchten das Dogma selbst befreien von der Ausdrucksweise, wie sie seit langem in der Kirche üblich ist, und von den philosophischen Begriffen, die bei den katholischen Lehrern Geltung haben. ... [Es] geht klar hervor, daß derartige Vorstöße nicht nur zu einem sogenannten dogmatischen ,Relativismus’ führen, sondern ihn tatsächlich schon enthalten; ... Allerdings sieht jedermann ein, daß die sprachliche Fassung der Begriffe, wie sie in den [theologischen] Schulen und vom kirchlichen Lehramt selbst verwendet wird, vervollkommnet und sorgfältig ausgebildet werden kann; ... Es leuchtet auch ein, daß die Kirche sich nicht an jedes belie­bige philosophische System binden kann, dessen Dauer nur kurz befristet ist; was hingegen in gemeinsamer Übereinkunft von den katholischen Gelehrten durch mehrere Jahrhunderte hindurch erarbeitet wurde, um ein gewisses Verständnis des Dogmas zu erreichen, stützt sich zweifellos nicht auf eine so hinfällige Grundlage ... Kein Wunder also, daß gewisse Begriffe dieser Art von den allgemeinen Konzilien nicht nur verwendet, sondern auch endgültig anerkannt wurden, so daß es nicht erlaubt ist, davon abzuweichen.”114

 

Er weist es zurück, den vollen Inhalt des katholischen Glaubens ohne Zwei­deutigkeit zu lehren

36. Das ökumenische Postulat, demgemäß „die Art und Weise der Formulie­rung des katholischen Glaubens ... keinerlei Hindernis bilden [darf] für den Dialog mit den Brüdern”115, führt zu gemeinsamen, feierlich unterzeichneten Erklärungen, die indes doppeldeutig und zwiespältig sind. In der gemeinsamen Erklärung über die Rechtfertigung wird z.B. nie klar die Eingießung der heiligmachenden Gnade116 in die Seele des Gerechten gelehrt; der einzige Satz, der darauf anspielt – einer der am ungeschicktesten formulierten – kann sogar dazu führen, das Gegenteil zu glauben: „Die Rechtfertigungsgnade [wird] nie Besitz des Menschen, auf den er sich Gott gegenüber berufen könnte.”117 Solche Praktiken nehmen die Pflicht, den katholischen Glauben in seiner Fülle und ohne Zweideutigkeiten darzulegen als das, was zu glauben ist, nicht mehr ernst: „Es muß also die ganze und ungekürzte katholische Lehre vorgetragen und dargelegt werden. Keineswegs darf man verschweigen oder mit zweideutigen Worten verschleiern, was die katholische Lehre sagt über die wahre Natur und die Stufen der Rechtfertigung, über die Verfassung der Kirche, über den Jurisdiktionsprimat des römischen Papstes, über die einzig wahre Union durch die Rückkehr der Dissidenten zur einen wahren Kirche Christi.”118

 

Er stellt die authentischen Heiligen und die vermuteten „Heiligen” auf gleiche Stufe

37. Johannes Paul II. stellt die authentischen Heiligen mit den vermuteten „Heiligen” durch die Veröffentlichung eines gemeinsamen Martyrologiums der verschiedenen christlichen Bekenntnisse auf eine Stufe. Dies heißt aber, den Satz des hl. Augustinus zu vergessen: „Wenn er, während seiner Trennung von der Kirche, von einem Feind Christi verfolgt wird (...) und dieser Feind Christi ihm, dem von der Kirche Christi Getrennten sagt: ,Bring den Götzen Weihrauch dar, bete meine Götter an’ und ihn tötet, weil er sie nicht anbetet, so kann er sein Blut vergießen, aber nicht die Krone erlangen.”119 Wenn die Kirche in frommer Weise hofft, daß der getrennte Bruder, der für Christus gestorben ist, die vollkommene Liebe gehabt hat, so kann sie es doch nicht mit Sicherheit sagen. De jure geht sie von der Annahme aus, daß der „obex”, das Hindernis der sichtbaren Trennung, ein Hindernis für den Akt der vollkommenen Liebe war, der das Martyrium ausmacht. Folglich kann sie ihn weder kanonisieren noch ins Martyrologium einschreiben.120

 

Er führt also zum Verlust des Glaubens

38. Dieser relativistische, evolutionistische und zweideutige Ökumenismus führt direkt zum Verlust des Glaubens. Sein erstes Opfer ist der Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, Kardinal Kasper selbst, da er zum Beispiel in Bezug auf die Rechtfertigung behauptet, daß „unser persönlicher Wert nicht von unseren Werken abhängt, ob sie gut oder schlecht sind: selbst vor unserem Handeln sind wir angenommen und haben das ,Ja’ Gottes empfangen”121; oder an anderer Stelle sagt er in Bezug auf die Messe und das Priestertum: „Nicht der Priester bewirkt die Transsubstantiation; der Priester bittet den Vater, sie durch das Wirken des Heiligen Geistes zustande kommen zu lassen. ... Die Notwendigkeit des geweihten Amtsträgers [ist] ein Zeichen, das auch die Unentgeltlichkeit des eucharistischen Sakraments nahelegt und empfinden läßt.”122

 

Der Ökumenismus führt von der Kirche weg

39. Außer der Tatsache, daß der von Johannes Paul II. praktizierte Ökumenismus den katholischen Glauben zerstört, führt er noch dazu die Häretiker, die Schismatiker und die Ungläubigen von der Kirche weg.

 

Er verlangt nicht mehr die Bekehrung der Häretiker und Schismatiker

40. Die ökumenische Bewegung sucht nicht mehr die Bekehrung und die Rückkehr zum „einzigen Schafstall Christi, außerhalb dessen sich ohne Zweifel jeder befindet, der nicht mit dem Heiligen Stuhl des Petrus verbunden ist”123. Die Dinge sind klar ausgedrückt: „Wir weisen ihn [den Uniatismus] als Methode der Suche der Einheit zurück ... Das pastorale Handeln der katholischen Kirche, sowohl der lateinischen als auch der östlichen, geht nicht mehr darauf aus, die Gläubigen einer Kirche zur anderen herüberzuziehen.”124 Daraus ergibt sich das Auslassen der Zeremonie der Abschwörung im Fall der Rückkehr eines Häretikers zur katholischen Kirche. Kardinal Kasper geht sehr weit in dieser Art von Behauptungen: „Der Ökumenismus vollzieht sich nicht, indem wir auf unsere eigene Glaubenstradition verzichten. Keine Kirche kann diesen Verzicht leisten.”125 Er fügt darüber hinaus hinzu: „Wir können das dem Leben des Ökumenismus eigene ,Ethos’ folgendermaßen beschreiben: Verzicht auf jede Form des offenen oder verborgenen Proselytismus.”126 All dies ist der beständigen Praxis der Päpste durch die Jahrhunderte hindurch vollkommen entgegengesetzt, die immer für die Rückkehr der Dissidenten zur einzigen Kirche gearbeitet haben.127

 

Er zeugt einen Egalitarismus zwischen den christlichen Bekenntnissen

41. Die ökumenische Praxis zeugt zwischen den Katholiken und den anderen Christen einen Egalitarismus, wenn zum Beispiel Johannes Paul II. sich freut, daß „im Sprachgebrauch die Tendenz” besteht, „sogar den Ausdruck getrennte Brüder heute durch Bezeichnungen zu ersetzen, die treffender die Tiefe der – an den Taufcharakter gebundenen – Gemeinschaft wachrufen ... Das Bewußtsein der gemeinsamen Zugehörigkeit zu Christus vertieft sich ... Die ,universale Brüderlichkeit’ der Christen ist zu einer festen ökumenischen Überzeugung geworden”128. Mehr noch, die katholische Kirche selbst wird praktisch auf ein Niveau der Gleichheit mit den getrennten Gemeinschaften gestellt: Wir haben bereits den Ausdruck „Schwester-Kirchen“ erwähnt; Johannes Paul II. freut sich ebenfalls, daß „das Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus die Gemeinschaften, denen diese Christen angehören, als ,Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen’ [bezeichnet]. Nach der Aufhebung des gegenseitigen Kirchenbannes der Vergangenheit helfen sich die einst rivalisierenden Gemeinschaften heute in vielen Fällen gegenseitig”129. Sich darüber freuen, bedeutet zu vergessen, daß „dem Schisma des Photius und dem Anglikanismus die Qualität einer Kirche zuzugestehen, die religiöse Gleichgültigkeit begünstigt und die Bekehrung der Nichtkatholiken zur wahren einzigen Kirche aufhält”130.

 

Er demütigt die Kirche und erfüllt die Dissidenten mit Stolz

42. Die ökumenische Praxis der Verzeihungsbitten hält die Ungläubigen davon fern, sich der katholischen Kirche zuzuwenden, da diese ein falsches Bild von sich selbst gibt. Wenn es möglich ist, die Sünde derjenigen, die uns vorausgegangen sind, vor Gott hinzutragen131, so läßt dagegen die Praxis der Verzei­hungsbitten, so wie wir sie kennen, glauben, daß die katholische Kirche als solche Sünderin sei, denn sie ist es, die um Verzeihung bittet. Der erste, der dies glaubt, ist Kardinal Kasper: „Das II. Vatikanische Konzil anerkannte, daß die katholische Kirche eine Verantwortung an der Spaltung der Christen trägt, und unterstrich, daß die Wiederherstellung der Einheit die Bekehrung der einen und der anderen zum Herrn voraussetzt.”132 Die rechtfertigenden Texte änderten daran nichts: Die kirchliche Note der Heiligkeit, die so kraftvoll ist, um die verirrten Seelen zu dem einen Schafstall hinzuziehen, ist verdunkelt worden. Diese Vergebungsbitten sind also in schwerwiegender Weise unklug, denn sie demütigen die katholische Kirche und erfüllen die Dissidenten mit Stolz. Darum die Warnung des Heiligen Offiziums: „Sie [die Bischöfe] werden mit peinlicher Sorgfalt und mit größtem Nachdruck dagegen auftreten, daß in der Darstellung der Reformation und der Geschichte der Reformatoren die Fehler der Katholiken dermaßen übertrieben und die Schuld der Reformatoren so sehr vertuscht wird oder Nebensächliches allzu sehr in den Vordergrund gerückt wird, daß man darob die Hauptsache, nämlich den Abfall vom katholischen Glauben, kaum mehr beachtet und würdigt.”133

 

Folgerung

43. Betrachtet man den Ökumenismus Johannes Pauls II. unter dem pastoralen Gesichtspunkt, so muß man von ihm sagen, daß er die Katholiken zur „lautlosen Apostasie” führt und die Nichtkatholiken davon fernhält, in die einzige Arche des Heiles einzutreten. Man muß also „die gottlose Ansicht derer verurteilen, die den Menschen das Himmelreich verschließen”134 . Unter dem Deckmantel der Suche nach Einheit zerstreut dieser Ökumenismus die Schafe; er trägt nicht das Kennzeichen Christi, sondern jenes des Spalters schlechthin, des Teufels.

 


 

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Anmerkungen

102. Johannes Paul II., Ecclesia in Europa, Nr. 9, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 161, S. 15.

103. Gemeinsame christologische Erklärung der Katholischen Kirche und der Assyrischen Kirche des Ostens vom 11. Nov. 1994, L’Osservatore Romano 47/1994, S. 6.

104. Johannes Paul II., Ut unum sint, Nr. 38, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 121, S. 29.

105. Vaticanum II, Unitatis redintegratio, Nr. 4.

106. Johannes Paul II., Ut unum sint, Nr. 38, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 121, S. 30.

107. Johannes Paul II., Ut unum sint, Nr. 57. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 121, S. 44; Vgl. Kardinal Kasper, Die gemeinsame Erklärung über die Lehre von der Rechtfertigung: ein Motiv der Hoffnung, DC Nr. 2220 vom 20. Febr. 2000, S. 167: „Es erscheint klar, daß das Ziel des Dialogs nicht darin besteht, den Partner zu ändern, sondern unsere eigenen Fehler einzugestehen und vom anderen zu lernen ... Da, wo wir auf den ersten Blick einen Widerspruch sahen, können wir in der Folge eine komplementäre Position sehen.”

108. Heiliges Offizium, Instruktion über die ökumenische Bewegung vom 20. Dez. 1949, AAS 42 (1950), S. 144; Heilslehre der Kirche Nr. 695.

109. Vaticanum II, Dekret Unitatis redintegratio, Nr. 11.

110. Glaubenskongregation, Erklärung Mysterium Ecclesiæ vom 24. Juni 1973, DzH 4538.

111. Johannes Paul II., Ansprache bei der Begegnung mit Vertretern des Rates der EKD im Dom-Museum in Mainz am 17. Nov. 1980, Verlautbarung des Apostolischen Stuhles 25 A, S. 80/81.

112. Leo XIII., Rundschreiben Testem benevolentiæ vom 22. Jan. 1899, ASS 31 (1898-99), S. 471; DzH 3340; Vgl. Pius XI., Mortalium animos, AAS 28 (1920), S. 12; Heilslehre der Kirche, Nr. 684; DzH 3683: „Außerdem ist es absolut unstatthaft, auf dem Gebiet der Glaubenswahrheiten den von ihnen eingeführten Unterschied zwischen den sogenannten ,grundlegenden’ und ,nicht grundlegenden’ Glaubenswahrheiten zu machen, als müßten die grundlegenden von allen angenommen werden, während die nichtgrundlegenden der freien Zustimmung der Gläubigen überlassen werden könnten. Die übernatürliche Tugend des Glaubens hat doch die Autorität der göttlichen Offenbarung zum inneren Beweggrund, die eine solche Unterscheidung in keiner Weise zuläßt. ”

113. Johannes Paul II., Ut unum sint, Nr. 17 und 18; Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 121, S. 16 f.

114. Pius XII., Enzyklika Humani generis vom 12. Aug. 1950, Heilslehre der Kirche, Nr. 440/441.

115. Vaticanum II., Dekret Unitatis redintegratio, Nr. 11; Johannes Paul II., Ut unum sint Nr. 36, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 121, S. 28.

116. Vgl. Konzil von Trient, Dekret über die Rechtfertigung, Kap. 7, DzH 1528: „... die Rechtfertigung selbst ... [ist] nicht nur Vergebung der Sünden .. sondern auch Heiligung und Erneuerung des inneren Menschen durch die willentliche Annahme der Gnade und der Gaben ...“

117. Gemeinsame Erklärung des lutherischen Weltbundes und der katholischen Kirche, Nr. 27, L’Osservatore Romano, 47/1999, S. 8.

118. Heiliges Offizium, Instruktion über die ökumenische Bewegung vom 20. Dez. 1949, Heilslehre der Kirche, Nr. 695.

119. Hl. Augustinus, Predigt für das Volk von Cäsarea, gehalten in Anwesenheit des Emeritus, des donatistischen Bischofs, Nr. 6.

120. Benedikt XIV. erklärt dies in seinem bewundernswerten Werk De servorum Dei beatificatione et beatorum canonizatione, folgendermaßen: „Wenn ein Häretiker, der sich in unüberwindlicher Unwissenheit in Bezug auf den wahren Glauben befindet, für einen Punkt der katholischen Lehre stirbt, kann er selbst in diesem Fall nicht als Martyrer betrachtet werden. Er wird vielleicht Martyrer coram Deo sein, aber nicht coram Ecclesia, denn die Kirche richtet nur über das Äußere und die öffentlich bekannte Häresie verpflichtet, auch die innere Häresie zu vermuten” (c. 20). Das Gegenbeispiel des hl. Hippolyt, Martyrer und Gegenpapst (217-235) beweist nichts. Wenn das römische Martyrologium ihn in der Tat am 30. Oktober, dem Todestag des hl. Papstes Pontianus, erwähnt, dann weil Hippolyt sich mit Pontianus in den Bergwerken von Sardinien ausgesöhnt hat, bevor beide im Jahre 236 das Martyrium erlitten haben.

121. W. Kasper, Die gemeinsame Erklärung über die Lehre der Rechtfertigung, ein Motiv der Hofnung, DC Nr. 2220 vom 20. Febr. 2000, S. 171-172.

122. W. Kasper, 30 Tage in Kirche und Welt, Nr. 5/2003, S. 22.

123. Pius IX., Rundschreiben Neminem vestrum vom 2. Febr. 1854, Enseignements pontificaux de Solesmes, L’Eglise, Band 1, Nr. 219.

124. Erklärung der gemischten Kommission für den Dialog zwischen der katholischen und der orthodoxen Kirche vom 23. Juni 1993, die sogenannte ,Balamand-Erklärung’, Nr. 2 und Nr. 22, DC Nr. 2077 vom 1. Aug. 1993, S. 711.

125. W. Kasper, Die gemeinsame Erklärung über die Lehre der Rechtfertigung: ein Motiv der Hoffnung, DC Nr. 2220 vom 20. Febr. 2000, S. 167. Vgl. auch W. Kasper, Vortrag beim ökumenischen Kirchentag in Berlin, DC Nr. 2298 vom 21. Sept. 2003, S.817: „Wir können nicht das über Bord werfen, was uns getragen und an was wir uns bisher ge­klammert haben, was unsere Vorfahren gelebt haben, unter oft schwierigen Um­ständen, und wir dürfen dies nicht von unseren Brüdern und Schwestern des Pro­testantismus und der Orthodoxie erwarten. Weder sie noch wir können zu Untreuen werden.”

126. W. Kasper, Das ökumenische Engagement der katholischen Kirche, Vortrag vom 23. März 2002 bei der Generalversammlung der protestantischen Föderation Frankreichs, Œcuménisme informations Nr. 325 (Mai 2002) und 326 (Juni 2002).

127. Vgl. zum Beispiel Pius IX., Brief Jam vos omnes vom 13. Sept. 1868, ASS 4 (1868), S. 131; DzH 2997 bis 2999, in dem er die Protestanten und die anderen Nichtkatholi­ken einlädt, die Gelegenheit des I. Vatikanischen Konzils nicht ungenützt vorübergehen zu lassen, um in die katholische Kirche zurückzukehren. Leo XIII. tut dassel­be aus Anlaß seines bischöflichen Jubiläums durch den Brief Præclara gratulationis vom 20. Juni 1894, ASS 26 (1894), S. 705 ff.; Der bekannteste Text ist selbstverständlich jener von Pius XI. in der Enzyklika Mortalium animos vom 6. Jan. 1928, AAS 20 (1928), S. 14; Heilslehre der Kirche, Nr. 686: „Es gibt nämlich keinen anderen Weg, die Vereinigung aller Christen herbeizuführen, als den, die Rückkehr aller getrennten Brüder zur einen wahren Kirche Christi zu fördern, von der sie sich ja einst unseligerweise getrennt haben.” Es ist nicht die Praxis der ,Rückkehr’, die dem 19. Jahrhundert eigen ist, sondern vielmehr die große Sorge der Päpste für diese Sache. In der Tat ist diese Praxis der „Rückkehr“ eine ständige in der Kirche. 1595 sagte Clemens VIII. zum Beispiel den Metropolitan-Bischöfen von Kiew in der Instruktion Magnus Dominus vom 23. Dez. 1595: „Dank des Lichtes des Heiligen Geistes, das ihre Herzen erleuchtet, haben sie damit begonnen, ernsthaft zu betrachten, daß sie nicht Glieder des Leibes Christi, der die Kirche ist, sind, da sie nicht mit seinem sichtbaren Haupt, dem römischen Papst, verbunden sind. Darum haben sie sich dazu entschlossen, in die römische Kirche einzutreten, welche ihre Mutter und jene aller Gläubigen ist.”

128. Johannes Paul II., Ut unum sint, Nr. 42, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 121, S. 32 f.

129. Johannes Paul II., ibid.

130. Heiliges Offizium, Brief an die Bischöfe Englands vom 16. Sept. 1864, AAS 2, S. 660.

131. Klagelied 5, 7: „Unsere Väter haben gesündigt und sind nicht mehr. Ihre Frevel müssen wir tragen.”

132. W. Kasper, Die gemeinsame Erklärung über die Lehre der Rechtfertigung: ein Motiv der Hofnung, DC Nr. 2220 vom 20. Febr. 2000, S. 168.

133. Heiliges Offizium, Instruktion über die ökumenische Bewegung vom 20. Dez. 1949, AAS 42 (1950), S. 144; Heilslehre der Kirche, Nr. 694.

134. Neu erarbeitetes Schema für das I. Vatikanische Konzil über die Kirche, veröffentlicht in Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, 6. Auflage 1961, Nr. 365: „Ebenso verurteilen Wir die gottlose Ansicht derer, die den Menschen das Himmelreich verschließen aus dem falschen Vorwand: es sei unpassend und jedenfalls zum Heil nicht notwendig, die Religion zu verlassen, in der man geboren, erzogen, aufgewachsen sei, auch wenn sie falsch ist. Ja, sie klagen selbst die Kirche an, die erklärt, sie sei die einzig wahre Religion, und die alle Religionen und Sekten, die von ihrer Gemeinschaft losgetrennt sind, verwirft und verurteilt. Sie meinen wohl, die Ungerechtigkeit könne jemals Anteil gewinnen an der Gerechtigkeit oder die Finsternis am Licht, oder Christus könne mit Satan ein Abkommen schließen.”

 

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