II. Kapitel

DIE LEHRMÄSSIGEN PROBLEME, DIE SICH
DURCH DEN ÖKUMENISMUS STELLEN
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17. Die ökumenische Praxis Johannes Pauls II. gründet vollkommen auf der Unterscheidung Kirche Christi / katholische Kirche, welche es erlaubt herauszustellen, daß, wenn die sichtbare Gemeinschaft durch die kirchlichen Spaltungen verletzt worden ist, die Gemeinschaft der Heiligen, die betrachtet wird als ein Teilen der geistlichen Güter in der gemeinsamen Einheit mit Christus, nicht gebrochen worden ist. Aber diese Behauptung ist im Angesicht des katholischen Glaubens nicht aufrechtzuerhalten.

 

Die Kirche Christi ist die katholische Kirche

18. Man kann die Kirche Christi von der katholischen Kirche nicht unterscheiden, wie es die ökumenische Praxis annehmen läßt. Allein aufgrund der Tatsache, daß sie als innere Wirklichkeit betrachtet wird, gleicht sich das Konzept „Kirche als Leib Christi real verschieden von der katholischen Kirche” dem protestantischen Begriff einer „für uns unsichtbaren Kirche, die allein den Augen Gottes sichtbar ist”64 an. Dies ist der beständigen Lehre der Kirche entgegengesetzt. Leo XIII. drückt sich in seiner Rede über die Kirche z.B. folgendermaßen aus: „Deswegen, weil sie ein Leib ist, wird die Kirche mit den Augen geschaut.”65 Pius XI. sagt nichts anderes: „Christus, der Herr, hat aber seine Kirche als selbständige und aus ihrem Wesen heraus sichtbare und äußerlich erkennbare Gesellschaft gegründet”66. Pius XII. zieht diese Folgerung: „Infolgedessen weicht von der göttlichen Wahrheit ab, wer die Kirche so darstellt, als ob sie weder erfaßt noch gesehen werden könnte, als ob sie, wie man behauptet, nur etwas ,Pneumatisches’ wäre, wodurch viele christliche Gemeinschaften, obgleich voneinander im Glauben getrennt, doch durch ein unsichtbares Band untereinander vereint wären.”67

19. Der katholische Glaube verpflichtet also zum Bekenntnis der Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche. Dies tut Pius XII., indem er den geheimnisvollen Leib Jesu Christi identifiziert mit „dieser wahren Kirche Christi, welche die heilige, katholische, apostolische, römische Kirche ist ...”68. Schon vor ihm hatte das Lehramt herausgestellt: „Und es gibt keine andere katholische Kirche als <die>, welche sich, auf den einen Petrus erbaut, in der Einheit des Glaubens und der Liebe zu dem einen verknüpften und zusammengefügten Leib [lies ,sichtbar’] erhebt.”69 Rufen wir uns schließlich den Ausruf Pius IX. ins Gedächtnis: „Es gibt nur eine wahre und heilige Religion, die von Christus, unserem Herrn, gegründet und eingesetzt worden ist. Mutter und Ernährerin der Tugenden, Zerstörerin der Laster, Befreierin der Seelen, Wegweiserin zum wahren Glück; sie nennt sich katholisch, apostolisch, römisch.”70 In der Reihe eines beständigen und universellen Lehramtes hatte das I. Vaticanum ganz und gar das Recht, in seinem ersten vorbereitenden Schema folgenden zu verurteilenden Kanon aufzustellen: „Wenn jemand sagt, daß die Kirche, der die göttlichen Verheißungen gegeben worden sind, nicht eine äußere und sichtbare Gemeinschaft (coetus) der Gläubigen sei, sondern eine geistige Gemeinschaft der Auserwählten oder der allein Gott bekannten Gerechten, so sei er ausgeschlossen.”71

20. Als Folgerung ergibt sich, daß die von Kardinal Kasper aufgestellte Behauptung, gemäß der „die wahre Natur der Kirche – die Kirche als Leib Christi – verborgen ist und nur durch den Glauben erfaßt werden kann”72, ohne Zweifel häretisch ist. Hinzuzufügen, daß „diese allein durch den Glauben erfaßbare Natur sich unter sichtbaren Formen aktualisiert: im verkündeten Wort, in der Spendung der Sakramente, in den Ämtern und im christlichen Dienst”73 ist ungenügend, um die Sichtbarkeit der Kirche zum Ausdruck zu bringen: „Sich sichtbar machen” – und dazu noch durch einfache Akte – ist eben nicht „sichtbar sein”.

 

Die Zugehörigkeit zur Kirche durch die dreifache Einheit

21. In Anbetracht der Tatsache, daß die Kirche Christi die katholische Kirche ist, kann man nicht mit den Anhängern des Ökumenismus behaupten, daß das dreifache Band des Glaubens, der Sakramente und der hierarchischen Gemeinschaft nur für die sichtbare Gemeinschaft der Kirche notwendig sei, wobei diese Behauptung in dem Sinne aufgestellt wird, daß das Fehlen eines dieser Bande, wenn es auch den Bruch mit der sichtbaren Gemeinschaft der Kirche darstellt, nicht die lebendige Trennung von der Kirche bedeutet. Im Gegenteil ist herauszustellen, daß diese drei Bande konstitutiv für die Einheit der Kirche sind, nicht in dem Sinn, daß ein einziges mit der Kirche verbände, sondern daß die Tatsache des Fehlens eines dieser drei Bande, falls es nicht in re vel saltem in voto74 vorhanden ist, bedeutet, daß ein solcher, dem es fehlt, von der Kirche getrennt ist, daß er nicht die Wohltat des übernatürlichen Lebens genießt. Daran verpflichtet uns der katholische Glaube festzuhalten, und dies wird auch durch die folgenden Ausführungen aufgezeigt.

 

Einheit des Glaubens

22. Wenn die Notwendigkeit des Glaubens durch alle zugegeben wird75, so muß noch das Wesen dieses Glaubens präzisiert werden, der notwendig zum Heil und folglich konstitutiv für die Zugehörigkeit zur Kirche ist. Er ist nicht „dieses innerliche Gefühl, das geboren wird aus dem Verlangen nach Göttlichem”, wie es der hl. Pius X. anprangert76, sondern vielmehr jener, wie ihn das I. Vatikanische Konzil beschreibt: „[Der Glaube] ist nach dem Bekenntnis der katholischen Kirche eine übernatürliche Tugend, durch die wir mit Unterstützung und Hilfe der Gnade Gottes glauben, daß das von ihm Geoffenbarte wahr ist, nicht <etwa> wegen der vom natürlichem Licht der Vernunft durchschauten inneren Wahrheit der Dinge, sondern wegen der Autorität des offenbarenden Gottes selbst, der weder sich täuschen noch täuschen kann.”77 Darum verliert derjenige vollkommen den zum Heil unabdingbaren Glauben, der auch nur eine einzige Wahrheit des Glaubens, die als geoffenbart bekannt ist, zurückweist: „Wer hingegen die geoffenbarten Wahrheiten auch nur in einem Punkte leugnet, streift in Wirklichkeit den Glauben ganz ab, da er sich weigert, Gott als die höchste Wahrheit und als den eigentlichen Beweggrund des Glaubens zu achten.”78

 

Einheit der Regierung

23. „Um in seiner Kirche immerdar diese Einheit des Glaubens und der Lehre zu erhalten, hat er [Christus] einen Menschen unter allen anderen ausgewählt, Petrus...“79: So beginnt Pius IX. seine Darlegung über die Notwendigkeit der Einheit mit dem Stuhl des Petrus, einem Dogma unserer göttlichen Religion, das immer gepredigt, verteidigt und mit einem Herz und einer einzigen Stimme durch die Väter und die Konzilien aller Zeiten herausgestellt worden ist. In der Linie der Väter entwickelt derselbe Papst folgenden Gedanken: „Aus ihm [dem Stuhl des Petrus] fließen alle Rechte für die göttliche Vereinigung80; derjenige, der ihn verläßt, kann nicht darauf hoffen, in der Kirche zu verbleiben81; wer das Lamm außerhalb von ihm ißt, hat keinen Anteil an Gott.”82 Darum das berühmte Wort, das der hl. Augustinus an die Schismatiker richtet: „Was euren Anteil betrifft, so liegt er darin, daß ihr die Gottlosigkeit besessen habt, euch von uns zu trennen; denn, wenn ihr für den ganzen Rest in der Wahrheit denkt und sie besitzt, so fehlt euch nichtsdestotrotz beim Verharren in eurer Trennung das, was demjenigen fehlt, dem die Liebe abgeht.”83

 

Einheit der Sakramente

24. „Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet werden.”84 Durch dieses Wort unseres Herrn erkennen alle die Notwendigkeit einer Gemeinschaft an, die - nebst der Einheit im Glauben und im Ziel - auch „... dieselben Mittel zur Erlangung dieses Zieles“85, nämlich die Sakramente, aufweist, um so die Einheit der Kirche zu konstituieren. Dies ist also „die katholische Kirche [welche Christus eingesetzt hat], erworben in seinem Blute, als einziger Aufenthaltsort des lebendigen Gottes ..., der einzige, durch den einzigen Heiligen Geist beseelte und belebte Leib, der durch die Einheit des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, durch das Band der Sakramente, durch den Kult und die Doktrin im Zusammenhalt und in der Eintracht bewahrt wird”86.

 

Schlußfolgerung

25. Die Notwendigkeit dieses dreifachen Bandes verpflichtet zu glauben, daß „wer die Kirche zu hören sich weigert, nach dem Gebot des Herrn ,als Heide und öffentlicher Sünder’ (Mt 18,17) zu betrachten [ist]. Aus diesem Grund können die, welche im Glauben oder in der Leitung voneinander getrennt sind, nicht in diesem einen Leib und aus seinem einen göttlichen Geiste leben”87.

 

Außerhalb der Kirche kein Heil

Sind die Nichtkatholiken Glieder der Kirche?

26. Als Folge dessen, was wir hier gesagt haben, ist der folgende Satz sorgfältig zu erwägen: „Wer [außerhalb der katholischen Kirche geboren wurde und wem folglich ,die Schuld der Trennung nicht zur Last gelegt werden´ kann] an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche”, dergestalt, daß diese Menschen „durch den Glauben in der Taufe gerechtfertigt und dem Leibe Christi [lat.: Christo] eingegliedert [sind]; darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen, und mit Recht werden sie von den Söhnen der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt”, während „es doch zwischen ihnen und der katholischen Kirche sowohl in der Lehre und bisweilen auch in der Disziplin wie auch bezüglich der Struktur der Kirche Diskrepanzen verschiedener Art gibt” und „sicherlich nicht wenige Hindernisse der vollen kirchlichen Gemeinschaft entgegen [stehen].”88 Falls dieser Satz darunter jene versteht, die in diesen Diskrepanzen verbleiben, die sie selbst kennen, so ist er dem katholischen Glauben entgegengesetzt. Der Einschub, der behauptet, daß ihnen „die Schuld der Trennung nicht zur Last gelegt werden [darf]”, ist zumindest verwegen: Indem sie äußerlich in der Abspaltung verharren, deutet nichts darauf hin, daß sie nicht der Trennung ihrer Ahnen zustimmen; die Zugehörigkeit zu einer solchen Gemeinschaft läßt vielmehr das Gegenteil glauben. Das bona fide anzunehmen, ist hier nicht möglich89, wie es Pius IX. herausgestellt hat: „Im Glauben müssen wir festhalten, daß außerhalb der apostolischen, römischen Kirche niemand gerettet werden kann; ... Aber ebenso müssen wir sicher daran festhalten, daß von dieser Schuld vor den Augen des Herrn niemand betroffen wird, der da lebt in unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion. ... Aber wer wird, um die Wahrheit zu sagen, so verwegen sein und die Grenzen dieser Unwissenheit markieren wollen?”90

 

Bestehen in den getrennten Gemeinschaften Mittel der Heiligung und der Wahrheit?

27. Die Behauptung, daß außerhalb der Kirche „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind”91, ist zweideutig. Sie setzt in der Tat die heiligende Wirksamkeit der Heilsmittel, die materialiter in den getrennten Gemeinschaften sich finden, voraus. Diese Voraussetzung kann aber nicht ohne eine Unterscheidung angenommen werden. Unter diesen Elementen sind jene, die keine spezifische Disposition von Seiten des Empfängers notwendig machen – die Taufe eines Kindes –, in der Tat heilsträchtig in dem Sinn, daß sie wirksam die Gnade in der Seele des Getauften hervorbringen, der dann mit vollem Recht zur katholischen Kirche gehört, solange er nicht das Alter der persönlichen Wahl erreicht hat.92 Für die anderen Elemente, die von der Seite des Empfängers aus eine entsprechende Disposition erfordern, um wirksam zu sein, kann man nur sagen, daß sie heilsträchtig sind nur in dem Maße, als der Empfänger schon Glied der Kirche durch sein implizites Verlangen ist. So unterrichtet uns die Lehre der Konzilien: „... daß die Einheit mit dem Leib der Kirche eine solch große Bedeutung hat, daß nur denen, die in ihr verharren, die Sakramente der Kirche zum Heil gereichen ...“93 Nun widersetzen sich aber diese Gemeinschaften, insofern sie getrennt sind, diesem impliziten Verlangen, welches allein die Sakramente fruchtbar gestaltet. Man kann also von diesen Gemeinschaften nicht sagen, daß sie Elemente der Heiligung und der Wahrheit besäßen, es sei denn materialiter.

 

Bedient sich der Heilige Geist dieser getrennten Gemeinschaften als Mittel des Heils? Die „Schwester-Kirchen”

28. Man kann nicht behaupten „... der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie [die getrennten Gemeinschaften] als Mittel des Heils zu gebrauchen.”94 Der hl. Augustinus lehrt in der Tat: „Es gibt nur eine Kirche, die allein katholisch genannt wird, und diese ist es, die in den von ihrer Einheit getrennten Gemeinschaften das hervorbringt, was in diesen Sekten ihr Eigentum bleibt, was es auch immer sei, was sie in diesen [Sekten] besitzt.”95 Das einzige, was diese getrennten Gemeinschaften aus eigener Kraft hervorzubringen vermögen, ist die Trennung dieser Seelen von der kirchlichen Einheit, wie es noch einmal der hl. Augustinus aufzeigt: „Sie [die Taufe] gehört nicht euch; das, was euer Anteil ist, das ist eine böse Haltung und sakrilegische Praktiken und daß ihr die Gottlosigkeit gehabt habt, euch von uns zu trennen.”96 Insoweit die Behauptung in Frage gestellt wird, wonach die katholische Kirche die einzige Inhaberin der Heilsmittel ist, gerät die Aussage des Konzils-Dokuments in die Nähe der Häresie: Wenn sie den getrennten Gemeinschaften – indem sie ihnen „Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heils“97 verleiht – eine quasi Legitimität zuerkennt – wie der Ausdruck „Schwester-Kirchen”98 es zu verstehen gibt – so ist sie häretisch, weil sie die Einzigkeit der katholischen Kirche in Abrede stellt.

 

Ist das, was uns eint, größer als das, was uns trennt?

29. Wenn die getrennten Gemeinschaften nicht formal Inhaberinnen von Ele­menten der Heiligung und der Wahrheit sind – wie dies oben ausgeführt worden ist –, dann ist die Behauptung, gemäß der das, was die Katholiken mit den Abtrünnigen eint, größer sei als das, was sie trennt, formal nicht wahr, und darum sagt der hl. Augustinus: „In vielem sind sie mit mir, in wenigem sind sie nicht mit mir; aber wegen dieses wenigen, in dem sie nicht mit mir einig gehen, nützt ihnen das viele nichts, worin sie mit mir sind.”99 Der Satz ist aber materialiter wahr in dem Sinn, daß all diese Elemente Punkte sind, die als Ausgang dienen können für Diskussionen, die darauf hinzielen, sie in den einen Schafstall zurückzuführen.

 

Schlußfolgerung

30. Der Ökumenismus Johannes Pauls II. muß wegen der häretischen Voraussetzungen und seinem natürlichen Hang, die getrennten Gemeinschaften als Schwester-Kirchen zu betrachten, in die Nähe der „Zweigtheorie” (Branch­theory)100 gerückt werden, die durch das Lehramt der Kirche verurteilt worden ist: „Die Grundlage, auf die sie sich stützt, ist derart, daß sie die göttliche Verfassung der Kirche drüber und drunter kehrt“, und „daß Christgläubige und Kirchenmänner ... gemäß einer in höchstem Maße von Häresie befleckten und angekränkelten Absicht für die christliche Einheit beten, kann in keiner Weise geduldet werden“101.

 


 

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Anmerkungen

63. Da wir uns hier auf die alleinige Widerlegung des Ökumenismus beschränken, so gehen wir die Lehre Johannes Pauls II. bezüglich der praktisch in jeder Person und in jedem Volk vollzogenen Erlösung nicht mit dem Sieb des Glaubens durch. Wir sagen nur, daß eine solche Lehrmeinung dem katholischen Glauben vollkommen fremd ist und seinen Ruin von Grund auf bedeutet. (Was wird z.B. hier aus der Notwendigkeit der Taufe?)

64. Calvin, Inst., 1. 4, c. 4.

65. Leo XIII., Enzyklika Satis Cognitum, DzH 3300 ff.; Heilslehre der Kirche, Nr. 605.

66. Pius XI., Enzyklika Mortalium animos, AAS 20 (1928), S. 8; Heilslehre der Kirche , Nr. 676.

67. Pius XII., Enzyklika Mystici Corporis, AAS 35 (1943), S. 199-200; Heilslehre der Kir­che, Nr. 764.

68. Pius XII., Enzyklika Mystici Corporis, AAS 35 (1943), S.199; Heilslehre der Kirche, Nr. 763.

69. Brief des Heiligen Offiziums an die Bischöfe Englands vom l6. Sept. 1864, DzH 2888.

70. Pius IX., Ansprache im Konsistorium vom 18. Juli 1861, Enseignements pontificaux de Solesmes, L’Eglise, Band 1, Nr. 230.

71. Neu erarbeitetes Schema des I. Vatikanischen Konzils über die Kirche, Kanon 4, Mansi 53, 316.

72. W. Kasper, Das ökumenische Engagement der katholischen Kirche, Vortrag vom 23. März 2002 an die Generalversammlung der protestantischen Föderation Frankreichs, Œcuménisme informations Nr. 325 (Mai 2002) und 326 (Juni 2002).

73. W. Kasper, ibid.

74. Dieses dreifache Band muß, sagen wir es noch einmal, tatsächlich vorhanden sein oder wenigstens durch „ein unbewußtes Sehnen und Verlangen” (Pius XII., Mystici Corporis, AAS 35 (1943), S. 243; DzH 3821; Heilslehre der Kirche, Nr. 838). Aber über dieses Verlangen ist die Kirche nicht Richterin. Auf rechtlichem Gebiet – und um dieses handelt es sich hier – kann die Kirche über die inneren Gegebenheiten, die das Gewissen des Einzelnen betreffen, nicht urteilen, sondern nur darüber, was äußerlich erscheint: „Über die Gesinnung oder die Absicht urteilt die Kirche nicht, da diese ja an sich etwas Innerliches ist; insofern sie aber geäußert wird, muß sie über diese urteilen.” (Leo XIII., Apostolischer Brief vom 13. Sept. 1896 über die Ungültigkeit der anglikanischen Weihen, ASS 29 (1896-97), S. 201. DzH 3318). Selbst wenn die Kirche wie eine gute Mutter in ihrer Pastoral dazu neigt, auf ihre Zugehörigkeit durch das „wenigstens unbewußte Verlangen“ zu hoffen - sie nähert sich ihnen ja, wenn sie in Todesgefahr schweben - (Dom. M. Prümmer, o.p., Manuale theologiæ moralis, Band 1, Nr. 514, 3), so präsumiert sie das allerdings zu normalen Zeiten rechtlich nicht. Darum verlangt sie ad cautelam ihr Abschwören vom Schisma oder der Häresie, wenn sie zur katholischen Kirche zurückkehren (CIC 1917, can. 2314, § 2). Um so mehr noch nimmt sie nicht den guten Glauben derjenigen Abtrünnigen an, die in einer organisierten Gemeinschaft leben, in einer Gemeinschaft, die in sichtbarer Weise von der katholischen Kirche getrennt ist, so wie dies der Ökumenismus tut. Was wir über die drei zur Zugehörigkeit zur katholischen Kirche notwendigen Elemente sagen, setzt die erwähnte Annahme voraus. Diese einfach wegzulassen, bedeutet nichts anderes, als im Unbestimmten und Irreellen zu bleiben.

75. Heb. 11, 6: „Ohne den Glauben ist es unmöglich, Gott zu gefallen.”

76. Hl. Pius X., Enzyklika Pascendi dominici gregis: „Der Glaube, der der Anfang und die Grundlage jedweder Religion ist, (muß) in einem innersten Gefühl liegen ... das aus einem Bedürfnis nach Göttlichem erwächst.” Acta S. Sedis XL (1907), S. 598; DzH 3477; Man vergleiche diese kurze Beschreibung mit dem Denken Karol Wojtylas: „Gott von unendlicher Majestät! ... Diesen Gott bekennt in seinem Schweigen der Trappist und der Kamaldulensermönch. An ihn wendet sich der Beduine in der Wüste, wenn die Gebetsstunde gekommen ist. Und vielleicht auch der in seine Betrachtung versunkene Buddhist, der sein Denken läutert und den Weg zum Nirwana bereitet. ... Die Kirche des lebendigen Gottes vereinigt alle Menschen, die an dieser wunderbaren Transzendenz des Menschengeistes auf die eine oder andere Weise teilhaben. Und diese alle wissen, daß es niemandem gelingen wird, ihre tiefsten Sehnsüchte zu stillen, außer dem Gott von unendlicher Majestät” (Karol Wojtyla, Segno di contraddizione, Meditazioni, Milano 1977; deutsche Übersetzung: Zeichen des Widerspruchs. Besinnung auf Christus, Herder-Verlag 1979, S. 27 f.).

77. Vaticanum I, sess. 3, Kap. 3, DzH 3008.

78. Leo XIII., Rundschreiben Satis cognitum vom 29. Juni 1896, AAS 28 (1895-1896), S. 722; Heilslehre der Kirche, Nr. 631.

79. Pius IX., Rundschreiben Amantissimus vom 8. April 1862, Enseignements pontificaux de Solesmes, L’Eglise, Band 1, Nr. 233, dann 234 bis 237.

80. Vgl. hl. Ambrosius, Epist. 11 Ad imperatores.

81. Vgl. hl. Cyprian, De Unitate Ecclesiæ.

82. Vgl. hl. Hieronymus, Epist. 51 Ad Damasum.

83. Hl. Augustinus, De baptismo contra donatistas, lib. 1, ch. 14, § 22.

84. Mk 16,16.

85. Leo XIII. Rundschreiben Satis cognitum, ASS 28 (1895-96), S. 724; Heilslehre der Kirche, Nr. 636.

86. Pius IX., Rundschreiben Amantissimus vom 8. April 1862, Enseignements pontificaux de Solesmes, L’Eglise, Band 1, Nr. 233.

87. Pius XII., Enzyklika Mystici Corporis vom 29. Juni 1943, AAS 35 (1943), S. 203; Heils­lehre der Kirche, Nr. 769.

88. Vaticanum II, Dekret Unitatis redintegratio, Nr. 3; die betreffende Stelle soll hier ohne Auslassung zitiert werden: „Den Menschen jedoch, die jetzt in solchen Gemeinschaften geboren sind und in ihnen den Glauben an Christus erlangen, darf die Schuld der Trennung nicht zur Last gelegt werden – die katholische Kirche betrachtet sie als Brüder, in Verehrung und Liebe. Denn wer an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche. Da es zwischen ihnen und der katholischen Kirche sowohl in der Lehre und bisweilen auch in der Disziplin wie auch bezüglich der Struktur der Kirche Diskrepanzen verschiedener Art gibt, so stehen sicherlich nicht wenige Hindernisse der vollen kirchlichen Gemeinschaft entgegen, bisweilen recht schwerwiegende, um deren Überwindung die ökumenische Bewegung bemüht ist. Nichtsdestoweniger sind sie durch den Glauben in der Taufe gerechtfertigt und dem Leibe Christi [lat.: Christo] eingegliedert, darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen und mit Recht werden sie von den Söhnen der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt.”

89. Siehe Anm. 74.

90. Pius IX., Ansprache Singulari Quadam vom 9. Dez. 1854; Dz-Bannwart (301955) 1647; Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, 6. Auflage 1961, Nr. 351.

91. Vaticanum II, Dogmatische Konstitution Lumen Gentium, Nr. 8.

92. Benedikt XIV., Breve Singulari nobis, vom 9. Februar 1749, DzH 2566 bis 2568.

93. Konzil von Florenz, Bulle Cantate Domino, Dekret für die Jakobiten, DzH 1351.

94. Vaticanum II., Dekret Unitatis redintegratio, Nr. 3.

95. Hl. Augustinus, De baptismo contra donatistas, lib. 1, Kap. 10, Nr. 14.

96. Hl. Augustinus, De baptismo contra donatistas, lib. 1, Kap. 14, Nr. 22.

97. Vaticanum II, Dekret Unitatis redintegratio, Nr. 3.

98. Vgl. Kardinal Ratzinger, Die Ekklesiologie der Konzilskonstitution Lumen Gentium, Vortrag vom 27. Febr. 2000, DC, Nr. 2223 vom 2. April 2000, S. 311: „Obwohl die Kirche nur eine ist und in einem einzigen Subjekt subsistiert, so bestehen doch kirchliche Wirklichkeiten außerhalb dieses Subjekts: wahre Ortskirchen und kirchliche Gemeinschaften.” Vgl. Walter Kasper, Das ökumenische Engagement der katholischen Kirche, Vortrag vom 23. März 2002 aus Anlaß der Generalversammlung der protestantischen Föderation Frankreichs, Œcuménisme informations Nr. 325 (Mai 2002) und 326 (Juni 2002): „Man findet dort wesentliche Elemente für das Kirche-Sein: das Verkünden des Wortes Gottes und die Taufe, die aktive Gegenwart des Heiligen Geistes, Glaube, Hoffnung und Liebe, Formen der Heiligkeit, die bis zum Martyrium gehen. Man kann von einer verschiedenen Konfiguration dieser konstitutiven Kirchenelemente sprechen, von Kirchen einer anderen Art und eines anderen Typs.”

99. Hl. Augustinus, In Psalm 54, § 19, Patrologie ML 36, 641; zitiert durch Leo XIII. in dem Rundschreiben Satis cognitum, ASS 28 (1895-96), S. 724; Heilslehre der Kirche Nr. 631.

100. Brief des Heiligen Offiziums an die Bischöfe Englands vom 16. Sept. 1864. Diese Theorie „verkündet ausdrücklich, daß nämlich drei christliche Gemeinschaften, die römisch-katholische, die griechisch-schismatische und die anglikanische, obwohl voneinander geschieden und getrennt, doch mit gleichem Recht den katholischen Namen für sich beanspruchen. … Sie heißt aber alle Mitglieder, Gebete zu verrichten, und die Priester, Opfer zu feiern gemäß ihrer Absicht: damit nämlich die drei erwähnten christlichen Gemeinschaften, die ja, wie unterstellt wird, alle zusammen schon die katholische Kirche darstellen, sich endlich einmal vereinigen, um den einen Leib zu bilden.” DzH 2885 & 2886.

101. Ibid., DzH 2886 & 2887.

 

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